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Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente für Wartungs- und Einstellarbeiten an unseren Elementen

OR, Art. 58

1 - Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge

von Fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von Mangelhafter Unterhaltung verursachen.

2 - Vorbehalten bleibt ihm der Rückgriff auf andere, die ihm hierfür verantwortlich sind.

VKF, Art. 18

Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen sind dafür verantwortlich, dass Einrichtungen für den baulichen, technischen und abwehrenden Brandschutz, sowie haustechnische Anlagen bestimmungsgemäss

in Stand gehalten werden und jederzeit betriebsbereit sind.

Wartung Fenster & Türen

Wartung Brandschutztüren EI30

Einstellanleitung Türschliesser Dorma

Wartung Sunparadise Produkte

Wartung von Beschattungsanlagen

Wartung Stobag Glasdachsysteme

Wartung Stobag Gelenkarmmarkisen

Wartung Stobag Wintergartenmarkisen

Wartung Stobag Terrassenbeschattungen

Wartung Stobag Pavillon

Wartung Stobag Sonnen- und Wetterschutz

Wartung von Fenster und Türen

Anfrage Wartungsvertrag

Auftragsdaten

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